

HAUSORDNUNG ISCHGLLIVING APPARTEMENTS
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter die Kentnisnahme folgender Verhaltensregeln im Haus
ischglliving appartements.
1. Ischglliving appartements ist keine Party Location. Laute Musik, Lärm in den
Allgemeinflächen, Störung der Tag / Nachtruhe (00:00 bis 24:00) oder ein rücksichtsloses
Verhalten anderen Gästen oder den Dauermietern gegenüber, hat eine sofortige
Beendigung des Beherbergungsvertrags zur Folge.
Hier der betreffende Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hotellerie in
Österreich:
„Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus
wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder
b) durch sein rücksichtsloses Verhalten (laute Musik, Lärm in den Allgemeinflächen, Störung
der Tag / Nachtruhe, …) , anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen
Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden
Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet, oder sich gegenüber diesen Personen
einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die
körperliche Sicherheit schuldig macht.“
2. Für jedes Appartement mit 3 Schlafzimmer stellt der Vermieter 2 Parkplätze zur Verfügung.
3. Für jedes Appartements mit 2 Schlafzimmer bzw 1 Schlafzimmer stellt der Vermieter 1
Parkplatz zur Verfügung. Zusätzliche Autos müssen in der Parkgarage der Silvretta Seilbahn,
auf Kosten des Mieters, geparkt werden.
4. Checkin ab 15:00 / Checkout bis 10:00
5. Der Zutritt zum Haus ischgllivig appartements sowie zum Schiraum ist nur Gästen dieses
Hauses erlaubt. Alle Personen die das Haus oder den Schiraum betreten, müssen als
ischglliving Gäste registriert sein.
6. Der Zugang zum Haus ist nur über die ausgegebenen Key Cards möglich. Bei Verlust dieser
Key Card kann erst am nächsten Tag eine neue Zutrittskarte ausgegeben werden.
7. Der hauseigene Schiraum ist als Schi / Schuh / Snowboard Depot ausgestattet.
Dementsprechend sind Schi, Schischuhe, Snowboards, Snowboardschuhe, Schlitten etc hier
zu deponieren und nicht mit ins Appartement zu nehmen.
8. Die Appartements sind mit einer, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen und justierten,
Brandmeldeanlage ausgestattet. Alarme werden direkt an die lokale Feuerwehr
weitergeleitet. Bei Auslösung eines Fehlalarms (Rauchentwicklung beim Kochen, Dampf
durch langes Duschen etc.) werden von der freiwilligen Feuerwehr Ischgl € 400,— als
Bearbeitungsgebür verrechnet. Diese sind vom Mieter selbst zu tragen!
9. Der Gesamtbetrag der Miete ist, mit Ablauf der kostenfreien Stornofrist, jederzeit fällig.
10. Wird dem Zimmermädchen der Zugang zum Appartement bis 12:00 verwährt, kann das
Appartement am betreffenden Tag nicht mehr gereinigt werden.
